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Texte und Kommentare aus unserer anwaltlichen Praxis

Das Kind ist in den Brunnen gefallen - und sollte dort bleiben!

Das Kind ist in den Brunnen gefallen - und sollte dort bleiben!

Etwa vor einem Jahr hatte ich mir erlaubt, auf die Gefahren des beA hinzuweisen. So wie es ein – weitgehend ahnungsloser – Gesetzgeber, aber auch die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Repräsentanten aus der Anwaltschaft beschlossen hatten, sollte ab dem 01.01.2018 der Benutzungszwang für das beA eingeführt werden.

 

Die Sache funktioniert nicht. Die einzusetzenden Softwareprogramme sind nicht kompatibel. Es steht zu befürchten, dass – mühelos – Fremdeinwirkungen auf das Gesamtsystem zu unglaublichen Irrungen, Verwirrungen und Erpressungen führen. Was dies noch mit einem Rechtsstaat zu tun haben soll, bleibt unerklärlich.

Ich frage deshalb, warum es nicht, wie bisher, ein Nebenher von zwei Kommunikationssystemen geben soll, bei denen das Gerichtssystem unverändert auf den bisherigen Kommunikationsmitteln aufbaut. Gerade habe ich das Impressum des AG Coburg als Zentralen Mahngericht vor mir, wo es heißt:

„Justiz ist für die Menschen da“.

 

Ich würde mich freuen, wenn dieser Grundsatz tatsächlich Gültigkeit beibehalten sollte und es nicht in Zukunft heißen muss:

„Justiz ist für die Cloud da !“

 

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