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Texte und Kommentare aus unserer anwaltlichen Praxis

Völliges Durcheinander in unserem Sozialversicherungssystem

Man muss den Eindruck haben, dass sich unser Staat von innen her aufzulösen beginnt. Man trifft vielmehr auf Desinteresse an der Aufrechterhaltung eines Mindestmaßes an staatlicher Ordnung, bei einem Teil unserer Behörden, leider auch bei unseren Gerichten und den zwischenzeitlich zahllosen Institutionen, denen staatliche Macht übertragen wurde und die, so hat man den Eindruck, kaum noch irgendeiner Kontrolle unterworfen sind.

Man fragt sich, was eigentlich ein Behördenleiter noch wirklich zu tun hat, abgesehen davon, dass er sich bei Beschwerden gegen die Tätigkeit seines Amtes oft genug hinter den Mitarbeitern „versteckt“, bzw. deren Verhalten zu entschuldigen versucht.

Auf der Strecke bleibt, der Arbeitgeber in seiner Verantwortung gegenüber staatlichen Gesetzen und Verordnungen, die in der Zwischenzeit, aufgrund der Vielfalt und Unübersichtlichkeit, gar nicht mehr vollzogen werden können, sodass zwischenzeitlich die staatliche „Organisation“ regelrecht zu schwimmen beginnt und durch die Unklarheit der unzähligen Vorschriften, die Übersicht verloren geht, soweit sie nicht längst verloren ist.

Ein Beispiel ist die Abrechnung des Arbeitgebers mit den Ansprüchen eines Arbeitnehmers aus der Sozialversicherung und die richtige Anmeldung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger bei diesen, für die es ja strenge Terminsvorgaben gibt – und deren Nichteinhaltung sofort zu Mahnungen mit Strafmaßnahmen führt.

Wer einmal als Arbeitgeber, auch wenn er nur eine einzige Arbeitskraft beschäftigt, mit der Abrechnung der Sozialversicherungsabgaben und Steuern zu tun hat, weiß, dass anscheinend in diesem Land alles unsicher geworden ist, verwendete Programme in die Irre führen, auch wenn sie der Empfehlung eines Sozialversicherungsträgers entsprechen sollen. So haben die Sozialversicherungsträger oft Mitarbeiter, die möglicherweise eine Ahnung von neuen gesetzlichen Regelungen haben (bei mir wurde öfters von ihnen nachgefragt!). Diese Kräfte sind aber völlig überfordert und können oft definitiv keine Antwort darauf geben, was denn nun im Einzelnen für den Arbeitnehmer zu überweisen ist. Fatal ist es oft, wenn man sich als Arbeitgeber bei den Abrechnungen auf sog. aktuelle Programme verlässt, die teilweise manuell „ergänzt“ werden müssen, bzw. verspätet aktuelle Prozentsätze und Vorgaben in das Programm integrieren. Auch sind mittlerweile die meisten Lohnprogramme – meiner Meinung nach bewusst - so kompliziert konzipiert, dass man IT-Experte sein muss, um einfachste Aufgaben lösen zu können. Als Alternative kann man eine Hotline kontaktieren, die sich bei nicht lösbaren Problemen im Notfall „aufschaltet“: allerdings nur für weitere hohe Gebühren!

Mein Vorschlag lautet daher:

Die Festsetzung der Sozialversicherungsbeiträge ist in Zukunft Aufgabe der Sozialversicherungsträger, die dem Sozialversicherungs- und Steuerpflichtigen exakt mitteilen, was er – für was – zu bezahlen hat.

Natürlich muss es auch in Zukunft dem Arbeitgeber obliegen, die Feststellung darüber zu treffen, welche Löhne (Bruttolöhne) er zu zahlen bereit ist. Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge muss dagegen Aufgabe der Institution sein, die die Beiträge anfordert und im Zweifel die Zahlungspflichtigen mit Strafandrohung überzieht.

Alles andere halte ich nicht mehr für rechtsstaatlich.

 

Ortwin Lowack

Rechtsanwalt

 

  1. Januar 2025

Mutiges Urteil

Ein bemerkenswertes und mutiges Urteil hat das Amtsgericht Bayreuth in einem Verfahren wegen „Volksverhetzung“ getroffen, das ich in der Anlage im vollständigen Text (Name geschwärzt) wiedergebe:

Urteil im PDF-Format ansehen >

Das Urteil ist deshalb bemerkenswert, weil ihm ein Strafbefehl über 4.000,00 Euro wegen „Volksverhetzung“ zugrunde lag und die Staatsanwaltschaft sich große Mühe in einer vielseitigen Expertise gegeben hatte, die „Volksverhetzung“ zu begründen.
Umso erfreulicher war es, dass schon der Sitzungs-Staatsanwalt Freispruch beantragt hatte.

Putin gedenkt Stalingrad - zum Artikel im NBK vom 03.02.2023

Mit nachstehendem Leserbrief hatte ich mich am  06.02.2023 an den NBK gewandt. Bedauerlicherweise wurde der Leserbrief bis heute nicht veröffentlicht.

Ich halte gleichwohl die darin enthaltenen Hinweise für die derzeitige öffentliche Meinung für informativ und richtig:

Amnestie für „Pandemie-Sünder“

Mit meinem Leserbrief, in dem ich  Amnestie für Straf- und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten fordere, habe ich am 24.11.2022 an den Nordbayerischen Kurier gewandt, der am 03.12.2022 teilweise veröffentlicht wurde

Impfpflicht – Flucht Krankenpflegepersonal

Veröffentlicht im NBK v. 22./23.01.2022 

Nach der Veröffentlichung meines Leserbriefes möchte ich eine der daraufhin eingegangenen Zuschriften - anonymisiert - veröffentlichen, welche uns alle zum Nachdenken veranlassen sollte:

REZENSION - Stellungnahme in eigener Sache

In einer Rezension auf meiner Website wurde behauptet, ich sei „ein schlechter Anwalt und nicht engagiert“.

Außerdem hätte ich nach zwei Jahren „immer noch“ Rechnungen mit kurzer Zahlungsfrist gestellt.

Online Schulung zum XJustiz-Viewer

Ich nehme zum Rundschreiben der RAK Bamberg v. 27.09.2021 bzgl. einer "Online"-Schulung zum XJustiz-Viewer am 29.09.2021 wie folgt Stellung:

Neuregelung des Berufsrechts der Rechtsanwälte u. a.

Die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften, sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe wurde am 07.07.2021 verkündet. Der Umfang des Gesetzestextes (76 Seiten!) zeigt eine Gesetzeswut des offensichtlich überforderten Gesetzgebers, leider auch mit Bestimmungen, die das Leben vieler Rechtsanwälte unerträglich machen werden.

Achtung!

In Hinblick auf die schon bestehende passive Nutzungspflicht gem. § 31 a Abs. 6 BRAO und dem verpflichtenden Beginn des aktiven elektronischen Rechtsverkehrs zum 01.01.2022 appelliert die Rechtsanwaltskammer (für den Bezirk des OLG Bamberg) an Kollegen, die Erstregistrierung unverzüglich vorzunehmen, soweit sie noch nicht vorgenommen sein sollte.

Unerhörtes Vorgehen der Ermittlungsbehörden (Kriminalinspektion)

Einem ungeheuerlichen Vorgang unserer Ermittlungsbehörden bin ich durch Zufall auf die Schliche gekommen:

Anwälte an der Kandare

Fast täglich flattern mir Nachrichten der Bundesrechtsanwaltskammer per E-Mail herein, in denen mitgeteilt wird, dass in meinem anwaltlichen elektronischen Postfach (beA) eine Nachricht eingegangen sei. Dies kann sich am Tag mehrfach wiederholen!

Rapperswil ist nicht Deutschland

In der Ausgabe v. 27. April 2021 berichtet die Neue Züricher Zeitung über eine Demonstration mehrerer tausend „Maßnahmen-Gegner“, die ohne Bewilligung gegen die Corona-Politik in Rapperswil -Jona demonstriert haben.

Wörtlich heißt es in dem Bericht:

Noch etwas zum juristischen Chaos in Deutschland

Frage einer Friseurmeisterin, die nur für ihre Kunden tätig werden darf, wenn ihr ein negativer Corona-Virus SARS-CoV-2-Test, höchstens 24 Stunden „jung“, vorgelegt wird, wieweit sie eine Überprüfungspflicht habe und welche Tests anerkannt würden:

Etwas aus dem "Rechtsstaat" Deutschland

Ausgangslage: Vater, Mutter (oder umgekehrt) und drei Kinder im Alter von acht, sechs und zwei Jahren!

Die Großeltern mütterlicherseits leben ca. 200 km entfernt. Sie hängen sehr an ihren Enkeln. Es besteht insgesamt ein hervorragendes familiäres Verhältnis. Frage der Mutter an mich: „Dürfen meine Eltern die Familie, wie immer, besuchen?“

Behörden-Wirrwarr

Einer verdienten Mitarbeiterin wird durch die Firma – fristgemäß – gekündigt. Die Mitarbeiterin beantragt daraufhin Arbeitslosengeld I. Sie erhält eine kleine Rente aus einer früheren Tätigkeit in Tschechien, wegen der Sorge um ihre drei Kinder eine sog. vorgezogene Altersrente i. H. v. ca. 1/7 des zu erwartenden Arbeitslosengeldes.

beA - Elektronischer Rechtsverkehr

Mit dem nachstehenden Schreiben habe ich mich am 13.04.2021 an die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg gewandt.

Sollte das Datum 01.01.2022 für die zwingenden Kommunikationsvorschriften beibehalten werden, sage ich ein Chaos im Rechtsverkehr voraus - dies kann niemand ernsthaft wollen. 

Zu einem Artikel im Nordbayerischen Kurier „Wie abhängig ist die Justiz von der CSU?“ darf ich, unter Hinweis auf zwei Fälle aus meiner Kanzlei, auf folgendes hinweisen:

Ja, es besteht eine offensichtliche Abhängigkeit der Staatsanwaltschaft von den Anordnungen aus dem Bayerischen Justizministerium / Kabinettsentscheidungen. Dies ist in Bayern auch so gewollt.

Corona - Digitalisierung bei der Impfterminvergabe älterer Mitbürger/innen?

Jeder spricht vom Vorantreiben der Digitalisierung. Natürlich – und umso mehr – in Corona-Zeiten!

Man sollte ja davon ausgehen, dass die Verantwortlichen, die jetzt für die Vergabe von Impfterminen zuständig sind, sich auch gerade darüber Gedanken gemacht haben, wie die „älteren Mitbürger an diesem „digitalen Verfahren“ teilnehmen können, vor allem wenn nicht jeder Senior/in Familie,  Enkel oder Nachbarn hat, die digitale Vorgänge für sie vornehmen können.

Das "Trio-Infernale" hat zugeschlagen

Bei der Beschaffung des Corona-Impfstoffs haben sich drei führende Politiker blamiert und ihres Amtes als unfähig erwiesen: Merkel, von der Leyen und Spahn. Alle drei haben eines gemeinsam: sie sind nicht Juristen, sondern ziemlich eingebildete Generalisten, eher nach Hausfrauenart.

Was darf ein Bayerischer Ministerpräsident?

Markus Söder bereitet sich offenbar auf eine Kanzlerschaft vor, zumindest stellt er die Weichen dafür, dass ein ihm genehmer Vorsitzender der CDU gewählt wird, der kaum Chancen als Kanzlerkandidat hätte. Seine jüngsten öffentlichen Äußerungen lassen allerdings das schlimmste befürchten.