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Betreuungs(un)wesen in Deutschland

Über das Betreuungsunwesen

Heimlich, und nur von den Betroffenen oft mit völliger Überraschung und Bestürzung verbunden, hat sich in Deutschland im Bereich der Betreuung, einschließlich der Berufsbetreuung, ein unsägliches Monster entwickelt, das zu viel Leid, persönlicher Kränkung und Zerstörung von Lebensabenden geführt hat: Das Betreuungs(un-)wesen in Deutschland.

Eine Betreuung, meist verbunden mit einer völligen Entmündigung, ist es in Deutschland leichter zu „verpassen“, als die Ausstellung eines Rentenausweises. Die Anzeige eines zukünftigen Erben, der befürchtet, dass seine Mutter ihm zu wenig Nachlass hinterlassen könnte, genügt, um mit einigen griffigen Formulierungen ein Betreuungsverfahren einzuleiten.

Selbst wenn das Betreuungsgericht verpflichtet ist, ein sog. „Sachverständigen-Gutachten“ einzuholen, bevor es die komplette Entmündigung (mit Einwilligungsvorbehalt des Betreuers bzgl. aller „Rechtsgeschäfte“), versagt der „Sachverständige“ oft, wenn er zu schnell glaubt feststellen zu können, dass eine „Entmündigung“ gerechtfertigt wäre.

Es wäre einmal interessant zu erfahren, in wie vielen Fällen ein sog. „Sachverständiger“ ein für den „Betreuten“ negatives Urteil abgibt – und in wie vielen Fällen nicht. Die Methoden der „Untersuchungen“ der meist älteren Menschen sind höchst fragwürdig und basieren häufig auf den Behauptungen derjenigen, die, meistens für Verwandte, eine Betreuung anregen, bzw. beantragen.

Sich dagegen zu wehren, fällt gerade älteren Menschen äußerst schwer – und führt oft zu völlig falschen Ergebnissen des „Sachverständigen“.

Leider folgen Betreuungsgerichte in Deutschland viel zu schnell – und offensichtlich viel zu gerne – entsprechend Betreuungsvorschlägen, völlig unberücksichtigt von dem Unglück, das über die Betreuten „herfällt“.

Ein weiteres Problem ist, dass viele Betreuer überhaupt nicht die Erfahrung und das Feingefühl für ihre Aufgabe haben und lediglich beim Abrechnen ihrer Leistungen nach angeblichem Zeitaufwand „spitze“ sind. Das gilt auch für einen Teil der Berufsbetreuer.

Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber, bzw. die Justiz, die von ihnen verursachten Herabsetzungen und Herabwürdigungen, vor allem älterer Menschen, besser in den Griff bekommen. Denn eine Betreuung, insbesondere mit dem Einwilligungsvorbehalt des „Betreuers“, der einer vollständigen Entmündigung gleichkommt, darf nicht die Regel, sie muss die Ausnahme sein.

Ortwin Lowack

Rechtsanwalt

 

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