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Texte und Kommentare aus unserer anwaltlichen Praxis

Corona-Zeit: Verfügungen

An meine Rechtsanwaltskollegen und -kolleginnen:

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ist in Gefahr.

Schlimmer noch, er ist teilweise abgeschafft, nicht nur durch die neuesten Aktionen der Politik zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, sondern Stück für Stück in den letzten Jahren durch Gesetze, die in der Praxis nicht mehr eingehalten werden können und teilweise zum Chaos geführt haben, z. B. zum Datenschutz, in der Sozialpolitik, dem Versicherungsvertragswesen u. a., sogar zur Meinungsfreiheit!

Im derzeitigen Zustand unseres Staates ist alles verboten – was nicht ausdrücklich erlaubt ist!

Kennen Sie das nicht schon? Hatte man so nicht früher das DDR-SED-Regime gekennzeichnet?

Schlimmer noch, wer entscheidet in Deutschland heute, was überhaupt noch erlaubt ist? Hier gibt es so viele Widersprüche, dass sich kein Mensch mehr auskennt, z. B. zum Kontaktverbot, Ausgehverbot, ungerechten Zufallsentscheidungen, oft genug von der Politik mit heißer Nadel genäht, anscheinend nach dem großen Vorbild Volksrepublik China!

Der Bayerische Staatsminister des Inneren droht öffentlich „saftige“ Strafen für den Verstoß gegen Verbote, die die Polizei nicht durchsetzen kann und die er dann auch wieder per „Ordre de mufti“ einschränkt.

Der derzeitige Zustand fordert zum Rechtsbruch und Amtsmissbrauch förmlich auf!

Wir, die Anwälte, sind eine der letzten freien Berufsstände. Wir müssen das Recht anwenden und darauf achten, dass es anwendbar bleibt.

Die Anwaltschaft hat insoweit eine große rechtspolitische Aufgabe, damit auch weiter der Rechtsstaat erhalten bleibt, Rechtsstaat definiert als Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit verwaltungsrechtlichen Handelns!

 

Ortwin Lowack
Rechtsanwalt
- 14. April 2020 -

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