Blog

Texte und Kommentare aus unserer anwaltlichen Praxis

Unerhörtes Vorgehen der Ermittlungsbehörden (Kriminalinspektion)

Einem ungeheuerlichen Vorgang unserer Ermittlungsbehörden bin ich durch Zufall auf die Schliche gekommen:

Um ihre Kampagne gegen Ärzte, die, i. d. R. guten Gewissens, Atteste zur Befreiung von der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausgestellt haben, wenden sich die Ermittlungsbehörden zwischenzeitlich an Patienten der Ärzte, nachdem sie deren Praxisräume zuvor durchsucht und alles beschlagnahmt haben, was nicht „niet- und nagelfest“ ist.

Das Raffinierte an diesem Vorgehen ist, dass diejenigen, die eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht Befreiung erhalten haben, nunmehr als sog. Zeugen/Zeugin in Anspruch genommen werden mit der Behauptung, dass sie verpflichtet seien, Angaben zu machen und dass sie dann evtl. damit rechnen müssten, falls sie keine Angaben machten, von der Staatsanwaltschaft persönlich vorgeladen zu werden.

Die im Anhang an derartige Schreiben enthaltenen Punkte zur Beantwortung der „Zeugen/Zeugin“ sind reine Ausforschungsfragen, bei deren Beantwortung die Betroffenen selbstverständlich Gefahr laufen, evtl. unter dem Gesichtspunkt des § 279 StGB in Anspruch genommen zu werden, wie in unzähligen anderen Fällen auch. Die möglichen Beschuldigten werden also als „Zeugen/Zeugin“ angeschrieben, ohne dass ein Hinweis erfolgt, dass sie selbstverständlich keine Angaben machen müssten, mit denen sie sich letztlich selbst belasten könnten.

Die Sache ist schlichtweg ein

S K A N D A L.

Ich kann nur hoffen, dass die Öffentlichkeit hiervon erfährt und den „geheimen Lenkern“ im Innen- und Justizministerium baldmöglichst das Handwerk gelegt wird!

 

 

Ortwin Lowack

- 07.06.2021 -

Weitere Artikel